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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mutwilliger Sachschaden? | 4 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 490651 | ||
Datum | 21.06.2008 19:11 MSG-Nr: [ 490651 ] | 2515 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Maximilian Haas Was würde die Feuerwehr vor Gericht erwarten wenn man einfach mit einem Feuerwehrauto ein parkendes Auto weg schiebt? Langsam mit Stoßstange ran und weg. Viele (wenn nicht sogar alle) Brandschutzgesetze enthalten einen Paragraphen, der besagt, dass Eigentümer von Gegenständen, die den Einsatz behindern deren Entferung zumindest dulden müssen. Allerdings ist m.E.n. die Verhältnismäßigkeit der Mittel beim Entfernen durch wegschieben nicht gewahrt. Das Auto "wegschaufeln" dürfte mit ausreichend Personal auch nicht sehr lange dauern und erspart Schaden am eigenen Fahrzeug sowie Rechtsstreitigkeiten mit dem Autobesitzer. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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