Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Haltung gefährlicher Tiere - Information an die Feuerwehr | 58 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 490866 |
Datum | 22.06.2008 22:33 MSG-Nr: [ 490866 ] | 16556 x gelesen |
Themengruppe: | Landwirtschaft |
Liebes Forum,
leider hab ich nicht mit solchen Reaktionen gerechnet.
Ich habe hier nur wiedergegeben, wie es gesetzlich in Bayern geregelt ist und wie verschiedene Juristen in Fachliteratur die Sache sehen.
Mir ist klar, daß ein 1,2t Stier freilaufend eine größere Gefahr ist als eine Würgeschlange im Gebüsch an einem Badeweiher.
Aber wir können uns auch vorstellen, was geschieht, wenn sich eine Feuerwehrführungskraft vor die Medienvertreter hinstellt und sagt, daß die Feuerwehr nichts unternehmen wird, weil von dem Tier keine konkrete Gefahr ausgeht.
Jeder der schon einige Jahre bei der Feuerwehr ist, wird schon Einsätze gefahren haben, wo es nur darum ging, dem Bürger zu zeigen, wir sind da, wir nehmen ihre Ängste ernst, wir haben uns die Sache angeschaut, es besteht keine Gefahr!
Unser Gesetzgeber fordert für die Würgeschlange (nur für bestimmte) und andere "gefährliche Tiere", daß diese erst nach einer Genehmigung gehalten werden dürfen. (dadurch dürften diese vielleicht eher artgerecht gehalten werden als andere Tiere?) Für das Halten eines Stiers ist allerdings keine Genehmigung notwendig.
Durch meinen Beitrag wollte ich außerdem sensibilisieren, das solche "gefährlichen Tiere" nicht nur in der fernen Großstadt gehalten werden, sondern man soetwas mittlerweile in jeder 3000 Einwohner-Gemeinde hat und somit auch "kleine Feuerwehren" damit rechnen müssen und sich vielleicht bereits im Vorfeld einige Telefonnummern besorgen.
Es dürften vor allem auf dem Land eher Feuerwehrleute da sein, die sich mit einem Stier als mit einer Schlange auskennen und was ich nicht kenne, macht mir Angst.
Ich kann nichts dafür, daß für die Haltung einer Echse eine Genehmigung erforderlich ist, für die Haltung eines Schäferhundes nicht, obwohl die Wahrscheinlichkeit von einem Schäferhund gebissen zu werden höher ist und die Verletzungen auch schwerer ausfallen dürften.
Und wie überall ist es leider auch bei der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so, daß die Öffentlichkeit die Gesetzgebung beeinflußt. Noch vor 25 Jahren war das Thema "Kampfhund" keines, es kommt zu mehreren Vorfällen und die breite Öffentlichkeit fordert (z. B. durch die Zeitung mit den vier Buchstaben) Konsequenzen. Die Politiker reagieren und verabschieden Gesetze. Dann wird aber auch wieder gemotzt, weil die Bürokratie überhand nimmt und weil mein Rottweiler jetzt plötzlich eine Art Kampfhund ist und ich für ihn eine Überprüfung brauche, obwohl er noch nie etwas getan hat (außer vielleicht den Postboten gezwickt, aber nur gezwickt)!
Der Otto-Normalbürger reagiert mit Angst, wenn vom Gemeinschaftsbalkon plötzlich der Skorpion des Nachbarn vorbeischaut. Er kann leider nicht wissen, daß es sich hier um die total ungiftige Unterart aus Zentralhinterwasweißichwo handelt. Er reagiert aber panisch und wir alle haben gelernt, daß bei den AAAACEEEE ein A für Angstreaktion steht!
Lieber Jürgen,
warum kommst Du bei Deinem Beispiel auf einmal auf die Schiene Extremismus und psychologisches Gutachten? Ich habe dem Forum nur die gesetzlichen Tatsachen (soweit ich sie auswendig weiß) erklärt. Wenn Du eine Königspython als nicht gefährlich einstufts, hast Du bestimmt gute Gründe, die ich auch nachvollziehen kann. Auch ich halte die Schlange für nicht gefährlich, die Mehrheit der Bürger wird dies aber anders sehen!
Außerdem ist es eher eine Tierrettung, da sich diese Tiere nur sehr schwer selbst mit Nahrung versorgen können und auch unser Klima für diese zu rauh ist.
Also: Feuerwehr rettet nicht Bevölkerung vor Schlange sondern Schlange muss gefunden werden, da sie sonst verhungert!
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