Moin.
Geschrieben von Gerhard Bayer
... das Problem rührt daher, dass erst bei Leitungsquerschnitt 2,5 mm2 die 100m Kabellänge am Stromerzeuger zulässig sind. Bei 1,5mm2 sind es wesentlich weniger, m.W. nur noch 60m !
genau. Onkel VDE erlaubt hier auch 1,5². Nur darf's dann nich mehr als 60m werden, weil sonst der Schleifnewiderstand zu goß wid und die Abschaltung über die sicherungsautomaten im (Doppel)Fehlerfall nicht mehr gewährleistet ist. Kommt halt kein genügend großer Kurzschlussstrom mehr zusammen. (Bzw. wenn der Moppel so hochohmig ist, dass dann die Spannung ohne Abschaltung auf ungefährliche 50V zusammenbrechen soll, wird durch die Verschiebung des Widerstandsverhältnis keine auseichend kleine Restpannung an den Klemmen mehr erreicht)
Die BGI 608 legt nur allgemeine Mindestanforderungen für elektrische Betriebsmittel fest, mejhr hisnichtlich mechanischer Robustheit. Im sonderfall Moppelbetrieb sind darübe rhinausgehend eAforderungne zu erfüllen. Siehe auch BGI 867 und DIN-VDE 0100-551 sowie 0100-410.
Gruß,
Thorben
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