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Thema | Flashoverbox zündet nicht durch | 17 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 491433 | ||
Datum | 26.06.2008 14:48 MSG-Nr: [ 491433 ] | 5592 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Lars Konrad Mit was dichte Ihr die Platte ab? Reicht eine einfach glatte Spanplatte aus, oder sollten die Ränder noch entsprechend abgedichtet werden? Du meinst die "Tür" zum Davorhalten und verschließen der Zuluftöffnung? Glatte Platte sollte reichen, wenn man damit die Öffnung komplett verschließen kann...hermetisch dicht muss es nciht sein (davon ab sieht man dann auch nicht wie schön Rauch unter Druck aus solchen Ritzen drücken kann...) Geschrieben von Lars Konrad Womit und mit wieviel Brennstoff befeuert Ihr Eure Boxen? kleine Holzreste, Späne zum Entzünden kombiniert mit ein paar größeren "Scheiten" als Stützfeuer sollte reichen. Wieviel ist eine gute Frage, ist meist so "Augenmaß" ;-) Sagen wir mal 2 gute Hände voll Holzstückchen (was meinen die anderen?). Auf jeden Fall lege ich mir wenn immer möglich noch eine Reserve an Brennmaterial zurecht, falls es doch mal wieder länger dauert bzw. es nicht so wirklich will... Geschrieben von Lars Konrad Wie lange sollte man mindesten anheizen? Wenn man es noch nie gemacht hat kann man erstmal den Flashover durchlaufen lassen, dann kannst du sicher sein dass genug Wärme vorhanden ist ;-) (klar, Einfluss der Ventilation aufs Feuer, Rauch brennt etc. kann man auch schon vorher zeigen, geht danach aber i.d.R. auch noch). Geschrieben von Lars Konrad Lasst Ihr beim Anheizen die Öffnung komplett geöffnet? Ja, bzw. würde ich zum Einstieg empfehlen (s.o.) mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | ||||
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