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Thema | 'Spaß' | 67 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 492093 | ||
Datum | 01.07.2008 19:15 MSG-Nr: [ 492093 ] | 28533 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Weber "Klaus, Stimme der Vernunft" Doch Markus, passt schon.. Es geht hier nicht darum, ob eine Vollzugsbehörde jemanden "legal" umpusten darf, sondern um das Gefahrenpotential. Und das ist bei den Wasserwerfern erheblich höher als bei einer Wasserschlacht mit Sprühstrahl. Würde mich mal interessieren (rein akademisch, grins), wie das MdI das rechtfertigen würde, wenn da jemand ernsthaft bei verletzt würde. Also doch: Stimme der Vernunft, oder?? habeas Klaus | ||||
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