Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Jährliche Unterweisung; war: Was soll in Rettungsrucksack | 8 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 492974 |
Datum | 05.07.2008 00:06 MSG-Nr: [ 492974 ] | 3106 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Geschrieben von Christian FischerAber keine nach MedPG.
Nach GUV-V A1, § 4.
Eben nicht.
Doch. Das eine ist die Anwendung ohne Gefährdung, das andere ist die "sinnvolle" Anwendung. Verbindet man vernünftigerweise, sind aber aus Sicht der Arbeitssicherheit unterschiedliche Dinge. Wenn ich neben der UVV auch noch der MPBetreibV entsprechen möchte, muss ich, ganz klar, mehr machen. Da es nach letzterem wohl keine Vorgaben hinsichtlich einer wiederholenden Einweisung gibt, komme ich über die Arbeitssicherheit letztendlich auch dahin, dass ich das Gerät min. einmal im Jahr in die Hand nehmen muss.
Ist für die Praxis eher nachrangig. Wer einen AED hat, muss regelmäßig Ausbildung betreiben, um das Geräte sicher und sinnvoll zu nutzen.
MkG Sascha
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| 04.07.2008 10:42 |
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., Westerwald Was soll in Rettungsrucksack | |