Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wie sieht´s bei euch mit einer Einsatzentschädigung aus ??? | 54 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 493736 |
Datum | 08.07.2008 14:01 MSG-Nr: [ 493736 ] | 19739 x gelesen |
Infos: | 08.07.08 Feuerwehr-Satzung der Stadt Mannheim, §16 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Meerane (Sachsen) 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Friedrichshafen 08.07.08 Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Baiersbronn 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Giengen an der Brenz
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Feuerwehrgesetz
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Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Alexander WeimannSeit Jahren versuchen wir nun, auch unter Maßgabe eines Anreizes für die Kameraden, diese Entschädigung zu erhalten, unsere Gemeinde blockt aber ab. Besteht hier nun ein Rechtsanspruch oder nicht, wie ist das bei euch geregelt....
In Baden-Württemberg besteht Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung, das dürfte auch bei euch so geregelt sein, ein Blick ins FwG hilft. In allen FF, in denen ich bisher war, war es so geregelt, dass ein Pauschalbetrag pro Stunde gezahlt wurde. Übung pauschal 2 Euro, Einsatzstunde pauschal 8 Euro, ab 4 Stunden Einsatzdauer Verpflegungskostenzuschlag (6 Euro?), Nachtzuschlag 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr: 4 Euro pro Stunde. Nagelt mich nicht auf die Beträge fest, ist aus dem Kopf heraus geschrieben.
Das ist jetzt nicht die Welt und deckt bei vielen nicht die tatsächlichen Ausfallkosten, die ja i.d.R. höher sind als der entgangene Lohn. Mit meinen AG hatte ich das bisher immer so geregelt, dass ich die Stunden nacharbeite, außer als Angestellter beim Land BaWü, da reichte ein formloses Schreiben vom Kommandanten um meine Abwesenheit zu rechtfertigen.
Da der Betrag nur einmal jährlich ausbezahlt hat, sammelt sich bei den aktiven Mitgliedern schon mal ein 13./14. Monatsgehalt, bei mir war das dann meistens die Finanzierung des Jahresurlaubs. :-). Anders kenne ich das eigentlich nicht, aber Auskunft kann dir sicher euer FwG geben.
Gruß, MaWe
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer
(Antoine de Saint-Exupery)
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| 08.07.2008 13:45 |
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Alex7and7er 7W., Plötzkau |
| 08.07.2008 14:01 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd | |