Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wie sieht´s bei euch mit einer Einsatzentschädigung aus ??? | 54 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 493899 |
Datum | 08.07.2008 22:54 MSG-Nr: [ 493899 ] | 18387 x gelesen |
Infos: | 08.07.08 Feuerwehr-Satzung der Stadt Mannheim, §16 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Meerane (Sachsen) 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Friedrichshafen 08.07.08 Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Baiersbronn 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Giengen an der Brenz
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Feuerwehr
Technisches Hilfswerk
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jürgen Wenzelich kann jetzt die Relevanz oder den Unterschied nicht ganz erkennen, da beide, FW und THW, ehrenamtlichen Dienst am Volke leisten. Dass hier unterschiedliche Träger für unterschiedliche Aufgabenstellungen verantwortlich sind, schmälert nicht die Leistung der Helfer.
Hallo Jürgen,
das hat nichts mit der Anerkennung der Leistung der Kollgeninnen/Kollegen zu tun, sondern ob mit """Freiwilligen" gesetzliche Aufgaben erbracht werden, die normalerweise von bezahltem Personal (wenn sich keine "Freiwillige" finden lassen) gesetzlich vorgeschrieben zu erbringen sind.
Geschrieben von Jürgen WenzelDass Du bei Deiner Erfahrung nun aber einen mehrwöchigen Auslandseinsatz mit einem 4-Std-Wohnungsbrand oder einem Wochenendseminar vergleichen möchtest, befremdet mich dann schon etwas.
Ich rechne einfach immer die """Jahresleistung""" zusammen. Da noch mit der Verbindung "Gesetzliche Aufgabe der Kommune".
Geschrieben von Jürgen WenzelIch bin nicht gegen eine Art Entschädigung für das Engagement der Helfer, welcher Institution auch immer.
FF = Aufgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe, wo sonst hauptberufliche Kräfte einzusetzen sind.
Geschrieben von Jürgen WenzelDiese dann aber gewährt wird, sollte sie auch überall gleich sein, denn was hier bei einigen scheinbar an Unterschieden gemacht wird, ist politisch unklug, teilt die Helfer in Klassen und schafft nur Unfrieden.
Auch wenn Dein Anliegen aus meiner Sicht völlg richtig ist, das sind aber völlig verschiedene gesetzliche Vorgaben und völlig verschiedene Bezahler. Das wird nie im Leben klappen!
Geschrieben von Jürgen WenzelDabei bin ich aber der Meinung, dass die Beträge, die ich hier bei einigen gelesen habe, einfach zuviel des Guten sind.
So habe ich viele Jahre auch gedacht, als ich aber die Selbstverständlichkeiten kommunalpolitischer Natur kennenlernte, habe ich meine Meinung drastisch und zweifelsfrei geändert.
Geschrieben von Jürgen WenzelUnd noch eines, damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Das hat alles nichts mit der natürlich zu leistenden Lohnfortzahlung bei Einsätzen innerhalb der Arbeitszeit zu tun, die natürlich zu leisten ist.
Das sah ich früher auch so, bis mir die Ansicht aus kommunalpolitischer Sicht für """AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG""" völlig neu eröffnet wurde.
Nochmals, damit es für Dich zweifelsfrei ist: """KEINE LOHNERSATZLEISTUNGEN sondern AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG""".
Nochmals, ich spreche von aufwandsentschädigten Hobbypolitkern die nicht rot werden, die Eltern und Kinder zum ehrenamtlichen Entfernen von Scherben, Spritzen und Hundekot aus Spielplätzen aufzufordern, da der städtische Haushalt so stark belastet ist........
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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