Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wie sieht´s bei euch mit einer Einsatzentschädigung aus ??? | 54 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 493916 |
Datum | 08.07.2008 23:43 MSG-Nr: [ 493916 ] | 18215 x gelesen |
Infos: | 08.07.08 Feuerwehr-Satzung der Stadt Mannheim, §16 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Meerane (Sachsen) 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Friedrichshafen 08.07.08 Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Baiersbronn 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Giengen an der Brenz
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örtliche Gefahrenabwehr (THW)
Die örtlichen Gegebenheiten oder Forderungen der Partner in der örtlichen Gefahrenabwehr können die Aufstellung zusätzlicher Facheinheiten in der ÖGA erforderlich machen.
Voraussetzung zur Aufstellung einer ÖGA-Gruppe ist der nachgewiesene Bedarf, die Aufstellung einer StAN für diese Einheit, die Sicherstellung der Finanzierung durch den Bedarfsträger und die Genehmigung durch den Landesverband.
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Geschrieben von Jürgen WenzelSoll ich jetzt das ZSG hier abtipppen?
Für mich heißt das,
dann da zu sein, wenn der Bund mich ruft, dafür Ausbildung, Übung und Mat-Erhaltung zu betreiben, abweichend vom ZSG, aber im Rahmen der ÖGA, kleinere Einsätze zu bestreiten oder als Funktioner den OV zu verwalten. An DRK- und KFV-Versammlingen oder Bespr. teilzunehmen, im Einzelfall Ausbildungsmaterial zu erstellen u. u. u.
Hallo,
nein das meine ich nicht.
Ist euer Auftraggeber, wie die Kommunen, gesetzlich verpflichtet diese Leistung zu erbringen? Werden, wenn sich keine freiwillige THW-Kollegen finden Bürger zum THW-Dienst verpflichtet?
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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