Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wie sieht´s bei euch mit einer Einsatzentschädigung aus ??? | 54 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 493919 |
Datum | 09.07.2008 00:03 MSG-Nr: [ 493919 ] | 18345 x gelesen |
Infos: | 08.07.08 Feuerwehr-Satzung der Stadt Mannheim, §16 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Meerane (Sachsen) 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Friedrichshafen 08.07.08 Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Baiersbronn 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Giengen an der Brenz
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Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
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Geschrieben von Gerhard PfeifferIst euer Auftraggeber, wie die Kommunen, gesetzlich verpflichtet diese Leistung zu erbringen? Werden, wenn sich keine freiwillige THW-Kollegen finden Bürger zum THW-Dienst verpflichtet?
Hallo Gerhard,
damit habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt.
Wenn wir nicht mehr existent sein sollten, macht es, was die kommunale Gafahrenabwehr anbelangt, die Feuerwehr eben allein.
Wenn es das THW nicht mehr gibt, muß der Bund für seinen Zuständigkeitsbereich und den damit verbundenen Aufgaben eben eine Art unbewaffneter Nationalgarde, oder wie man das denn auch nennen will, aufstellen.
Für beide bleibt denn aber immer noch die Zwangsverpflichtung.
Sind aber alles nur Gedankenspiele, da ich, wie ich ja schon schrieb, mich damit noch nicht auseinandergesetzt habe.
Gruss
Jürgen Wenzel
3. Auflage - 06/08 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de
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