Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Wie sieht´s bei euch mit einer Einsatzentschädigung aus ??? | 54 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 493971 |
Datum | 09.07.2008 11:39 MSG-Nr: [ 493971 ] | 18133 x gelesen |
Infos: | 08.07.08 Feuerwehr-Satzung der Stadt Mannheim, §16 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Meerane (Sachsen) 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Friedrichshafen 08.07.08 Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Baiersbronn 08.07.08 Feuerwehr-Entschädigungssatzung Giengen an der Brenz
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Technisches Hilfswerk
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Hallo Michael,
Geschrieben von Michael Kronenbergeben, genau da liegt halt der Unterschied zu anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die
Gemeinde MUSS den Brandschutz sicherstellen, egal wie.
und der Bund muß den Zivilschutz sicherstellen, weshalb er u. A. das THW vorhält und auch deshalb sehe ich hier keine Begründung für eine Ungleichbehandlung.
Geschrieben von Michael Kronenbergdas sie an dem "Gewinn" der Gemeinde beteiligt werden wollen, wenn bei kostenpflichtigen Einsätzen -die als eigenwirtschaftliches Handeln einzustufen sind- dem Verursacher ein Betrag X in Rechnung gestellt wird, der durch ihre Arbeit erbracht wurde..
Mit der Begründung wäre ich sehr vorsichtig, da das schnell als wirtschaftliche Leistung angesehen werden könnte, wenn bei solchen Einsätzen Gewinne erwirtschaftet werden.
Diese sind m.E. über die Industrie und Handelskammer genehmigungspflichtig.
Gruss
Jürgen Wenzel
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