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1. Behältergerät
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaDie Unfallkasse - das unbekannte Wesen. War: Flashover im Einsatz7 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg494844
Datum12.07.2008 19:35      MSG-Nr: [ 494844 ]3502 x gelesen

Geschrieben von Markus WeberIn meinem beruflichen Umfeld (Landwirtschaft, Baden-Württemberg) ist jeder landwirtschaftliche Unternehmer verpflichtet (einmalig) an einem Wochenend-Seminar der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft teilzunehmen. Dort werden grundlegende Fragen zum Wesen der BG erklärt, aber auch ganz praktische Fragen rund um die UVV behandelt. ... Warum gibt es so etwas nicht bei Feuerwehrs?
"Unternehmer" bei der Feuerwehr ist die jeweilige Kommune. Damit ist der Bürgermeister bzw. sein Beauftragter auch für den Arbeitsschutz in der Feuerwehr verantwortlich. Dieser kann natürlich bestimmte (konkrete) Aufgaben z.B. an den Kommandaten / Wehrführer etc. "übertragen".
Aber, er hat grundsätzliche Organisationspflichten, Auswahlpflichten und Kontrollpflichten, die er nicht delegieren kann.

Geschrieben von Markus WeberJede ohne praktische und theoretische Vorbildung von der Mannschaft gewählte Führungskraft darf sich bei Feuerwehrs weiter als "Sachkundiger" aufspielen.
Nicht so ganz. Weil der "Unternehmer" dafür sorgen muss /sicher zu stellen hat, das diejenigen, die Verantwortung zu tragen haben, über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Sprich, er muss dafür sorgen, das die Leute geschult werden.

Geschrieben von Markus WeberAußerdem kontrolliert die LBG jährlich jeden Betrieb. Über festgestellte Mängel wird ein Protokoll angefertigt, bei gravierenden Verstößen ist sofort Abhilfe zu schaffen.
Das liegt am Betreuungsmodell der LBG. Sonst müsste jeder Landwirt eine eigene "Fachkraft für Arbeitssicherheit" bestellen.

Bei einer ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Feuerwehr wäre theoretisch die von den Kommune zu bestellende FASi für diese Aufgaben zuständig.
Nur ist es leider so, das es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine eindeutige gesetzliche Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung Ehrenamtlicher durch eine FASi gibt.
Und solange es diese eindeutige Pflicht nicht gibt, wird auch sicherlich präventiv wenig im Arbeitsschutz passieren.

That's Life.
Einzige Möglichkeit, die ich zur Zeit sehe, ist, die Mannschaft/Helfer entsprechend zu schulen.
Denn wer sich auskennt, dem kann man bekanntermaßen ja kein X für ein U vormachen, oder?

Wer dazu mal ein wenig über den eigenen Schulungs-Tellerrand hinaussehen will:
http://www.next-line.de
(Teacher -> Unterrichtshilfen)


Beste Grüße

Udo Burkhard

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 12.07.2008 18:08 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.07.2008 18:14 ., Bad Hersfeld
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 12.07.2008 19:35 Udo 7B., Aichhalden
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