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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 2m Festeinbau in ELW 1 (Hier speziell Hessen) | 16 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz | 495807 | ||
Datum | 16.07.2008 11:36 MSG-Nr: [ 495807 ] | 6341 x gelesen | ||
Aus "Baurichttlinie Funk" Durch diese Geräte besteht, da technisch keine Begrenzung auf Wenigkanalbetrieb möglich ist, die Gefahr des Schaltens von Zubringerkanälen der Gleichwellensysteme. Unberechtigter Sendebetrieb auf diesen Kanälen kann zu erheblichen Störungen im Funknetz führen. Mal abgesehen davon, dass zum einen Zubringer in der Regel im 70 cm Band und nicht im 2m Band betrieben werden und dass das Fug 9b die für Sonderanwendungen gedachten Kanäle > 100 i.d.R. NICHT schalten kann: Mit diesem Argument dürfte man ja überhaupt keine Vielkanalgeräte mehr betreiben. Egal in welchem Band. Es könnte ja ein falscher Kanal geschaltet werden!? Seltsame Begründung. Schönen Gruß Andreas | ||||
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