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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFeuerwehrführerscheine, war: GRTW, war: HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ?5 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz496013
Datum16.07.2008 22:34      MSG-Nr: [ 496013 ]2415 x gelesen
Themengruppe:
  • Führerscheine

  • Hallo!

    Geschrieben von Martin Schmiederdamit niemand auf die Idee kommt, "drüben" diesen FS zu machen und dann hier damit zu fahren.

    Das kannst Du vergessen. Deutsche Staatsbürger die ihren Hauptwohnsitz bzw. ständigen Aufenthalt in der BRD haben unterliegen dem deutschen Führerscheinrecht. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es devinitiv keine Ausnahmeregelungen für Feuerwehren!

    Wenn es wirklich jemanden aus Deutschland gelingen sollte in Österreich diesen Feuerwehrführerschien zu machen (was ich sehr stark in Zweifel ziehen möchte) würde er, wenn er hier als FA einer deutschen Feuerwehr ein deutsches Feuerwehrfahrzeug führt, das einer anderen Klasse als der in seiner Fahrerlaubnis angegebenen entspricht, praktisch ein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis führen.

    Müsste dann ein § 21 StVG sein.
    >>>1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.....<<<

    Vom Versicherungsschutz mal abgesehen ;-)

    Gruß aus dem Dorf mit der Mühle

    Jakob


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     15.07.2008 09:05 Urs 7W., Heidelberg GRTW, war: HLF 10/6 goes LF 16/12, Teil ?
     16.07.2008 17:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     16.07.2008 17:37 Jako7b T7., Bischheim
     21.07.2008 13:43 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
     16.07.2008 20:14 Mart7in 7S., Lübau
     16.07.2008 22:34 Jako7b T7., Bischheim

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