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Thema | Lange Haare im Feuerwehrdienst | 34 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 496685 |
Datum | 19.07.2008 20:12 MSG-Nr: [ 496685 ] | 12105 x gelesen |
Bundeswehr erlaubt lange Haare für Soldaten
In der Bundeswehr dürfen künftig nicht nur Soldatinnen, sondern auch männliche Rekruten einen Pferdeschwanz tragen. Das Truppendienstgericht Süd in München verwarf den sogenannten Haar-und-Bart-Erlass der Bundeswehr, der für Männer und Frauen unterschiedliche Regeln enthält, als verfassungswidrig. Anlass war die Klage eines 18-jährigen Soldaten. Er hatte sich gesträubt, seinen 25 Zentimeter langen Zopf abzuschneiden. Wegen Befehlsverweigerung war er in eine Zelle gesperrt und vom Kompaniechef mit 150 Euro Geldbuße belegt worden. Nachdem Vorgesetzte ihm bis zu drei Wochen Arrest angedroht hatten, trennte sich der junge Mann zwar von seinem Kopfschmuck, legte aber Beschwerde ein. Laut Erlass muss das Haar männlicher Soldaten "am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden". Für die "Haartracht weiblicher Soldaten" gilt indes nur die Einschränkung, dass sie den "vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung" nicht behindern dürfe. Das Gericht hält diese Unterscheidung für "unverständlich" - und rügte den Befehl "Zopf ab" obendrein als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Weitere erschöpfende Infos gibt es hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Haarerlass#Polizei
Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!
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