Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ba-Wü, kreisübergreifende Einsätze | 49 Beiträge |
Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 496772 |
Datum | 20.07.2008 15:04 MSG-Nr: [ 496772 ] | 10201 x gelesen |
Infos: | 19.07.08 Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (BaWü)
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo Gerhard
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
hat jemand reale Beispiele welche Beträge dann tatsächlich pro Mannstunde und Fahrzeugstunde abgerechnet werden oder geht es dann (falls vorhanden) nach der Kostensatzung der Gemeinde?
Bei uns ist die Kostensatzung der Gemeinde Grundlage für die Kostenerhebung.
Ausnahme ist aber die Rechnungsstellung für Überlandeinsätze bei den Feuerwehren im Landkreis. Hier besteht seit einigen Jahren ein Pauschalabkommen zwischen den Gemeinden für die Abrechnung der FA, weil ein ähnlicher Fall
Geschrieben von Bernhard Deimann
Für Überlandhilfe bei diesem Großbrand, der der Gemeinde Herbertingen Kosten von 1.8 Mio € verursachte, zahlt die Gemeinde nach ihren Angaben noch 20 Jahre lang.
eine große Kreisstadt veranlasste, aufgrund der entstandenen Überlandhilfekosten im 6stelligen DM-Betrag bei Landratsamt / Kreistag einen entsprechenden Antrag einzureichen. Daraus folgte dann dieses Pauschalabkommen.
Wie die Fahrzeug/Gerätekosten aktuell veranschlagt werden weiß ich jetzt nicht.
Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger
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