News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ba-Wü, kreisübergreifende Einsätze | 49 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 496776 | ||
Datum | 20.07.2008 15:38 MSG-Nr: [ 496776 ] | 10193 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Christof Strobl Gde. B könnte jetzt aber Gebäude für die eine DLK nötig wäre bauen (genehmigen), wenn die DLK (Gde.A) die Hilfsfrist einhält, und das ohne sich an den Kosten der DLK zu beteiligen. Falsch gedacht! Gemeinde B hat sich, ebenso, wie alle anderen Gemeinden des Kreises schon an den Kosten der DLK beteiligt. Denn die Förderung, die die Kreise üö eingesetzten Fahrzeugen zusätzlich zum Landeszuschuss nochmal zubuttern, stammt ja schließlich aus der Kreisumlage, die alle Gemeinden einzahlen. Gruß Peter | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|