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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ba-Wü, kreisübergreifende Einsätze | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 496779 | ||
Datum | 20.07.2008 15:44 MSG-Nr: [ 496779 ] | 10175 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Peter Schmid Gemeinde B hat sich, ebenso, wie alle anderen Gemeinden des Kreises schon an den Kosten der DLK beteiligt. Denn die Förderung, die die Kreise üö eingesetzten Fahrzeugen zusätzlich zum Landeszuschuss nochmal zubuttern, stammt ja schließlich aus der Kreisumlage, die alle Gemeinden einzahlen. Das ist schon richtig. Jedoch zahlt die Gemeinde, die jeweiliges Fahrzeug / Gerät zuerst beschafft (beschaffen muss) deutlich mehr, wenn man z.B. die Unterhaltskosten einer DLK auf ca. 30 Jahre berücksichtigt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | ||||
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