| Geschrieben von Sven Bössel
 Aber dann hört es wirklich auf, Einsatzfahrzeuge, die z.B. in Nds. per MindeststärkeVO vorgeschrieben sind oder auch Fw-gerätehäuser, müssen die Träger der FW bezahlen, ansonsten fangen wir demnächst noch an und gründen Fördervereine, um dem Bauhof mal eine neue Kehrmaschine zu spenden ... 
 Du wirst lachen, bei anderen Pflichtaufgaben (z.B. Schulen, Kindergärten) zahlen in etlichen Gemeinden die Eltern nicht nur das Material, sondern sie renovieren sogar noch selbst...
 
 
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 mit privaten und kommunikativen Grüßen
 
 
 Cimolino
 
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