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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fehlalarme durch Kerzen, Windlichter oder Fackeln | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 497820 | ||
Datum | 24.07.2008 21:25 MSG-Nr: [ 497820 ] | 3086 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Hodapp Wer (wenn) muss den Feuerwehreinsatz bezahlen, wer kommt für die Kosten auf? Keiner. Anscheinsgefahr für den zu Meldenden, somit an ihn nicht. Und Kerzen anzünden ist auch nicht verboten. Somit auch nicht an den "Verursacher". Fall 1 hatten wir demletzt in Form von Fackel im Nachbargarten. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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