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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fehlalarme durch Kerzen, Windlichter oder Fackeln | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 497840 | ||
Datum | 24.07.2008 22:03 MSG-Nr: [ 497840 ] | 2949 x gelesen | ||
Geschrieben von Mike Schindler Wird es sofort zur Anzeige gebracht oder der Bürgern nur ermahnt? Muß er im Zweifel den Einsatz gar bezahlen? Nachdem es in Ba-Wü eine Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeweitigungsanlagen gibt wird das wohl dazu kommen. Und das ist dann auch kostenpflichtig. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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