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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFehlalarme durch Kerzen, Windlichter oder Fackeln8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg497840
Datum24.07.2008 22:03      MSG-Nr: [ 497840 ]2949 x gelesen

Geschrieben von Mike SchindlerWird es sofort zur Anzeige gebracht oder der Bürgern nur ermahnt? Muß er im Zweifel den Einsatz gar bezahlen?

Nachdem es in Ba-Wü eine Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeweitigungsanlagen gibt wird das wohl dazu kommen. Und das ist dann auch kostenpflichtig.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 24.07.2008 22:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
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