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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFehlalarme durch Kerzen, Windlichter oder Fackeln8 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen497842
Datum24.07.2008 22:05      MSG-Nr: [ 497842 ]3033 x gelesen

N'abend,

Geschrieben von Mike Schindler
Die allseits immer wieder entfachten Gartenfeuerchen, um die ganzen Gartenabfälle los zu werden. Wie oft wird da die Feuerwehr wegen der Rauchentwicklung, innerorts gerufen und wie geht sie damit um? Wird es sofort zur Anzeige gebracht oder der Bürgern nur ermahnt?

Das hatten wir mal, morgens um fünf Uhr, es war noch dunkel.

Pol. und wir vor Ort, der gute Mann stand im Garten neben seinem Feuerchen, hinter seinem Einfamilienhaus.

Pol. wies an, sofort auszumachen. Der Einfachheit halber machten wir das, weil nur so die Rauchentwicklung sofort unterbunden war.

Ob das 'ne Anzeige gab oder nur eine Ermahnung, weiß ich nicht mehr, lange her.

Geschrieben von Mike Schindler
Muß er im Zweifel den Einsatz gar bezahlen

Das wird von den Länderbrandschutzgesetzen abhängig sein, ggf. auch von den entsprechenden örtlichen FW-kosten- u. gebührensatzungen der Träger der FW, die sich an das Landesrecht zu halten haben.

MkG, Sven



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 24.07.2008 21:22 Seba7sti7an 7H., Wiesloch
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 24.07.2008 21:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.07.2008 21:49 ., Speyer
 24.07.2008 22:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.07.2008 22:05 Sven7 B.7, Peine
 25.07.2008 08:12 Mike7 D.7, Schüttorf

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