Geschrieben von Oliver SandersJa, das war meine Frage, ob dies wirklich als Antwort bei solch einer Frage erwartet wird.
Ein erfahrener Wertungsrichter wird "retten" als Antwort sicherlich gelten lassen. Ein Unerfahrener, welcher womöglich zwingend auf die Textinhalte der FwDV angewiesen ist könnte da u.U. Probleme machen. Gerade deshalb sollten bei der Leistungsspange an den Stationen Löschangriff bzw. Fragenbeantwortung nur ausreichend qualifizierte und erfahrene Kräfte sitzen, da bei beiden Stationen (zumindest teilweise) die Nutzung des eigenen Kopfes angesagt ist.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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