Hallo,
Geschrieben von Oliver SandersJa, das war meine Frage, ob dies wirklich als Antwort bei solch einer Frage erwartet wird.
Ich denke nicht, dass dieses das Hauptziel dieser Frage ist. Man kann und sollte es jedoch gelten lassen, denn:
- In der seeligen DV 4 stand sinngemäß drin: "In besonderen Situationen und bei Ausfall von Kräften bestimmt der Gruppenführer die Aufgabenverteilung".
- Diesen Satz findest du in der DV 3 etwas anders formuliert wieder: "Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist. "
Grüße
Micha
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |