Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Fortbildung B3 für alle | 73 Beiträge |
Autor | Mari8o S8., Oer-Erkenschwick / NRW | 498151 |
Datum | 26.07.2008 09:23 MSG-Nr: [ 498151 ] | 46162 x gelesen |
1. Brandinspektor
2. Brandinspekteur (Saarland)
Institut der Feuerwehr - Name einiger Landesfeuerwehrschulen:
Institut der Feuerwehr NRW
Wolbecker Str. 237
D-48155 Münster
Fon +49 (0)251 - 3112 - 0
Fax +49 (0)251 - 3112 - 104
Web: www.idf.nrw.de
E-Mail: poststelle@idf.nrw.de
Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt (IdF Sachsen-Anhalt)
Biederitzer Straße 5
39175 Heyrothsberge
Telefon: +49 39292 61-01
Telefax: +49 39292 61-649
E-Mail: idf@uni-magdeburg.de
Internet: http://www.idf.sachsen-anhalt.de/
Geschrieben von Bach Rüdigeres kommt doch praktisch und Aufgrund der Stellenpläne nie dazu das ein Oberbrandmeister Gruppenführerfunktionen übernimmt.
Oder liege ich da falsch?
Da liegst du falsch, leider. Ich habe 1995 meinen BI und 1997 meinen RettAss gemacht. Nach dem ich den RettAss bestanden hatte bin ich nach A8 gekommen. Im Jahr 2002 habe ich am IdF meinen Bmd(F) gemacht. Mein Status innerhalb der Wachabteilung ist stellv. WAL. Meine Lohngruppe ist immer noch A8. Und wenn ich alles richtig einschätze, werde ich wohl die nächsten 20 Jahre auch in A8 bleiben.
Und ein Stellenplan ist bei unserer Feuerwehr Wunschdenken. Wir kämpfen seit Jahren um einen Stellenplan "Feuerwehr". Als Antwort bekommen wir, "Was wir nicht haben, können wir nicht falsch machen" und "Wenn ein Stellenplan da ist, müssen wir ja danach besolden".
So sieht leider die Realität aus.
Alles was ich schreibe ist meine Meinung!
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