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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Fortbildung B3 für alle | 73 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 498236 | ||
Datum | 26.07.2008 14:34 MSG-Nr: [ 498236 ] | 45668 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Problem ist - wie immer - mit den ungeprüften "Vorbeibeförderungen" im i.d.R. Tagesdienst, dass bei "plötzlicher" Gesundung bzw. aufgrund sonstiger Probleme ("Tagesdienstunzufriedenheiten", interne Querelen der dort arbeitenden MA die nur durch Versetzung zu lösen sind), die Kollegen dann damit im Alarm aufschlagen (wollen) - und es dort dann zu "Verwerfungen" kommen kann... In der Praxis schon, das BBesG sagt aber: "Die Stellenzulagen dürfen nur für die Dauer der Wahrnehmung der herausgehobenen Funktionen gewährt werden." Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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