| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | NEF trifft FuStrW... | 169 Beiträge |
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 498423 |
| Datum | 27.07.2008 11:35 MSG-Nr: [ 498423 ] | 121019 x gelesen |
| Infos: | 24.07.08 Bericht Neue Westfälische Zeitung
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Notarzteinsatzfahrzeug
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Bayerisches Rotes Kreuz
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Hallo,
ich hab ausführlich begründet, warum wir das anders sehen - den kompletten Beitrag kannst Du in der NVZ nachlesen, die gekürzten in der Brandschutz, im GrFwHb (demnächst) und ggf. noch ein paar mehr.
Geschrieben von Siegfried FemersIm übrigen ist es Einsatztatisch unsinnig, spezielle Medizintechnik die auf einem Transport gebraucht werden könnte, nur ein einem NEF vorzuhalten aus diversen Gründen.
Du kannst Dir jederzeit einen Termin bei unserm ÄLRD geben lassen, und ihm erklären wie unrecht er mit seinen Vorgaben hat.
Mal sehen wie der Meinungsaustausch endet...
Geschrieben von Siegfried FemersIn Düsseldorf gibt es meines Wissens nach vier NEF. Wenn von diesen NEF drei Einsatzbereit auf der Wache stehen und nur ein NEF ein Transport begleiten soll, wobei alle Ausstattung die für diesen Patienten notwendig ist im RTW vorhanden ist, warum soll dieses NEF dann den RTW mit Sonderrechten begleiten dürfen, lieber Herr Cimolino? Gerade in den Großstädten sind die Transportwege zu den Krankenhäusern sehr überschaubar.
schon mal darüber nachgedacht, dass
- die NEFs übers Stadtgebiet verteilt sind?
- die Krankenhäuser auch
- nicht alle KH immer jeden aufnehmen
- es Unsinn ist, für einen neuen aktuten Notfall 1 - 2 km "neben" einem begleitenden NEF mit einem nun relativ stabilen Patienten ein anderes NEF 15 km mit Alarm anfahren zu lassen? (Wie wäre es hier mal mit einer Güter- bzw. Gefährdungs- bzw. erst recht Nutzenabwägung?)
Geschrieben von Siegfried FemersDen Kollegen, die Ihr NEF mit Sonderrechten fahren bei der Begleitung des RTW ins Krankenhaus kann man nur eines sagen: Wenn was passiert seid ihr Verantwortlichen, ihr alleine habt die Entscheidung getroffen mit Sonderrechten zu fahren.
Das machen die jeden Tag.
Geschrieben von Siegfried FemersWürde es mir als Bürger passieren, das mir ein Unfall mit einem begleitendem NEF passieren würde, dann würde ich mit Sicherheit den Fahrer anzeigen wegen des Mißbrauchs von Sonderrechten.
Ich möchte wetten dass bei der Einstellung der Herr Femers den bayerischen Notarzt, die Assistenten, das BRK, den Landrat usw. auch verklagen würde, wenn leider für seinen Unfall im Urlaub auf dem Lande, das nächste NEF erst nach 30 min eintrifft, weil das andere leider in der Pampa parkt und der NA das erst holen gebracht werden muss.
Hast Du unseren Fachbeitrag eigentlich gelesen? Wie kommts, dass die Anmeldung genau heute erfolgt ist?
Sieht sich da jemand in gewissen merkwürdigen Lehraussagen getroffen?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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