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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Hessisches Urteil zu Feuerwehrgebühren und die Folgen | 12 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 498785 | ||
| Datum | 28.07.2008 22:22 MSG-Nr: [ 498785 ] | 4476 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Groß Z. B. eine Drehleiter mit Besatzung bekommt man jetzt für 68 €/h. Könnte man ja direkt mal drüber nachdenken, das Fahrzeug als Attraktion für den Kindergeburtstag anzufordern ;-) Sowas dachte ich auch... ;) Kranwagen für 16€ die Stunde, das ist ja geschenkt ;) plus 2 Beamte sind nochmal 52€, sind 68€ fürs Aufstellen vom Gartenhaus oder der Fertiggarage :D:D:D Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | ||||
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