Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | HUPF 4 Hosen Typ A 1996 | 25 Beiträge |
Autor | Nils8 S.8, Dautphetal / Hessen | 499017 |
Datum | 29.07.2008 21:49 MSG-Nr: [ 499017 ] | 7436 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Hallo,
hab mit die Ausarbeitung mal angesehen, ja, sie ist wirklich sehr verständlich. Aber auch hier steht:
Deshalb sollte die Schutzkleidung eines Atemschutzgeräteträgers immer der höchsten Schutzstufe (Stufe 2) beim Wärmeübergang – Flamme und Wärmeübergang – Strahlung entsprechen.
Unter "2.2 DIN EN 469 – Schutzkleidung für die Feuerwehr" so geschrieben. mit der Begründung, dass bei einem Innenangriff mit schweren Verletzungen gerechnet werden muss, sollte etwas passieren.
Aber wieder dieses "sollte", also geht auch Schutzstufe 1? Ich bin halt auf der Suche nach was definitivem, dass die Kleidung Schutzstufe 2, also Typ A plus Hose drunter, oder aber Typ B entsprechen muss, und das halt in Hessen. Oder ist dies schon allein durch die HUPF und die Angaben zu Typ A festgelegt??
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