Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | HUPF 4 Hosen Typ A 1996 | 25 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 499050 |
Datum | 29.07.2008 23:05 MSG-Nr: [ 499050 ] | 7346 x gelesen |
Moin
Geschrieben von Christian Fleschhutes gibt da auch noch ne alte (nicht mehr gültige?) Dienstkleidungsverordnung (bekleidungsrichtlinie) und da stehts ja ganz klar drin... Die alte Feuerwehrbekleidungsrichtlinie Hessen sagt dazu (imho nicht gerade "ganz klar"):
"Aus physiologischen Gründen ist die Schutzwirkung der einlagigen Feuerwehrhosen vor extremer thermischer Einwirkung, wie zum Beispiel einer Stichflamme, gegenüber der mehrlagigen Feuerwehrüberjacke reduziert"
und weiter unten
"Werden Feuerwehrangehörige im unmittelbaren Gefahrenbereich einer Flammen- und Hitzeeinwirkung tätig, insbesondere in Bereichen, in denen eine plötzliche extreme Hitzeeinwirkung möglich ist (zum Beispiel Stichflammenbildung), sollen ergänzend die Feuerwehrüberhose sowie spezielle Feuerwehrhandschuhe getragen werden."
Man könnte "ergänzend" so auslegen, dass man die weiter oben genannte dünne Hose ja schon an hat, und wenn man dann die Überhose "ergänzt", wohl beide übereinander trägt. ;o)
Dieser Erlass ist übrigens mit dem 31.12.2007 außer Kraft getreten, taugt aber evtl. dennoch als Argumentationsgrundlage.
Gruß
Sebastian
--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|