Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fienanzierung für neues HLF 10/10 | 83 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 500197 |
Datum | 03.08.2008 01:32 MSG-Nr: [ 500197 ] | 44335 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mannschaftstransportwagen
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tach, Post!
Zunächst mal halte ich ein HLF 10/10 in einem 816 Einwohner Ort für etwas übertrieben. Zum Vergleich: Bei uns haben zwei Abteilungen in Ortschaften vergleichbarer Größenordnung jeweils ein TSF und einen MTW und sollen irgendwann mal auf TSF-W plus MTW aufgerüstet werden. Unsere Feuerwehr hat zwei normale LF 8/6, eines in einem Stadtteil mit 1.500 und eines in einem Stadtteil mit 1.900 Einwohnern (jew. plus MTW).
Für ein HLF 10/10 dürft ihr mal locker 250.000 € veranschlagen, das ist dann aber wirklich nichts besonderes. Mit ein paar Features landet man schnell bei 300.000 €. Das muss die Gemeinde nicht alleine aufbringen, es gibt Förderungen sowohl vom Land als auch vom Landkreis, aber es wird trotzdem ein nicht erheblicher Teil an der Gemeinde hängenbleiben. Sparen kann man hier, indem man sich mal ehrlich überlegt, was man als Feuerwehr wirklich braucht, nicht was man gerne möchte.
Es wird garantiert ein erheblicher Anteil durch die Gemeinde zu finanzieren sein. Dass die Gemeinde noch nie ein Fahrzweug gekauft hat ist kein Argument, sondern lediglich der Beweis, dass man es schon immer falsch gemacht hat, wird also höchte Zeit das mal zu ändern. Im Zweifel unterstehen auch die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern einer Rechtsaufsicht.
An deiner Stelle würde ich folgendes machen:
1. Wirklichen Bedarf überlegen: Muss es - vor rein fachlichen Hintergrund - wirklich ein HLF 10/10 sein, oder tuts auch ein TSF-W oder ein StLF?
2. Förmlichen Antrag bei der Gemeinde stellen. Das ist m.E. NICHT der Bürgermeister von Groß Plasten, sondern das Amt Seenlandschaft Waren.
3. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, ein Jahr warten und neuen Antrag stellen.
4. Sollte auch dieser Antrag abgelehnt werden, förmliches Schreiben aufsetzen a la:
"Ihre Entscheidung nehme ich hiermit zur Kenntnis, wenngleich ich sie aus meiner Sicht als Wehrleiter weiterhin für fachlich falsch halte. Unter den gegebenen Umständen sehe ich mich nicht der Lage, die mir als Wehrleiter obliegenden Pflichten zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes gewährleisten zu können. Sollte es aufgrund eines Schadenfalles und der unzureichenden Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Groß Plasten zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommen, so werde ich gegenüber den ermittelnden Behörden auf die von Ihnen getroffenen Entscheidungen verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
..."
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Der Angriffstrupp rüstet sich aus, geht (Truppführer immer rechts) vom Druckstutzen der Pumpe 35 Schritt (bzw. eine B- und C-Schlauchlänge) vor und tritt einen Schritt nach links. Der Truppmann setzt die Kübelspritze ab und legt auf deren Deckel das Brechwerkzeug. Der Truppführer stellt die Axt mit dem Stiel auf den Boden, die Schneide zeigt nach vorn. Der Truppführer des Angriffstrupps meldet dem Gruppenführer durch Zuruf "Angriffstrupp zur Stelle" (Heimberg-Fuchs: Die Ausbildung der Feuerwehren, 1947)
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