Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Privaten Helm in der Feuerwehr tragen | 54 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 500327 |
Datum | 03.08.2008 16:28 MSG-Nr: [ 500327 ] | 18290 x gelesen |
Themengruppe: | Feuerwehrhelme |
Persönliche Schutzausrüstung
Kommandant
Guten Tag
Geschrieben von Florian Sommerer
alles in allem finde ich es für eine frechheit wenn ich es aus meiner privaten tasche zahle, die gemeinde / Feuerwehr keinen müden euro ausgeben muss, dass diese Initiative im Keim erstickt worden ist.
Jahrzehnte lang haben unsere Vorväter darfür gekämpft, dass die Gemeinde ihnen die erforderliche persönliche Ausrüstung beschafft, und jetzt solls wieder u´mgekehrt sein ?!. Solch eine "Initiative" halte ich grundsätzlich für den falschen Weg. Der Träger der Feuerwehr hat die PSA zu stellen und nicht die FW-Angehörigen.
Was macht man, wenn ein FW-Angehöriger das Geld nicht aufbringen will oder kann.
Kann mir jemand sagen ob der Kdt. so etwas machen kann (warsch schon weil Kdt ist schließlich chef weil sich der bürgermeister hüten wird sich einzumischen...)
Für BaWü regelt das der § 3 Abs. 1 des FwG:
"[...] Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind einheitlich zu bekleiden."
Und wenn da jeder mit dem Helm herumlaufen würde der ihm gefällt ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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