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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 500714 | ||
Datum | 04.08.2008 21:46 MSG-Nr: [ 500714 ] | 99760 x gelesen | ||
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Hallo Michael, jepp, unter uns die Waggesse und sonst nur "Pfälzer"......, aber Geschrieben von Michael Weyrich reicht in jedem Falle Klasse BE für das ziehen von beliebigen, im Rahmen der zul. Anhängelast erlaubten Anhänger also da stimme ich Dir nach meiner Lesart der Klasse nicht zu: wenn Du ein Gespann hast, darf das doch nicht über die 3500 kg kommen, also bleibt bei einem Anhänger mit 2000 kg zul. Gesamtmasse "nur" noch 1500 kg übrig, das liegt doch ein wenig unter der zulässigen Gesamtmasse des Bus (oder ist da ein Denkfehler von mir?), das Gespann wird ja nach der zulässigen Gesamtmasse bewertet (so lese ich mal die Seiten des BMVBS) , der alte Dreier war da echt umfassender, aber in anderen Ländern ging das auch mit den neuen Klassen (die Franzosen hatten die wohl so ähnlich), grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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