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Thema | FwDV 3 'Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz' NRW eingeführt | 36 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 502537 |
Datum | 12.08.2008 23:26 MSG-Nr: [ 502537 ] | 9904 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Technische Hilfeleistung
Technische Hilfeleistung
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Technische Hilfeleistung
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Wassertrupp
Verkehrsunfall
Feuerwehrdienstvorschrift
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Technische Hilfeleistung
Feuerwehrdienstvorschrift
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Technische Hilfeleistung
Hallo!
Geschrieben von Thomas EdelmannWahrscheinlich können wir bei der nächsten Überarbeitung die FWDV 3 auf 1 bis 2 Seiten kürzen.
Das ganze hätte man sich sparen können.
Ich hatte zunächst den gleichen Gedanken, habe mir dan allerdings noch mal die alte FwDV 13/1 angesehen und mit der neuen FwDV 3 TH verglichen. Bis auf eine Ergänzung im Abschnitt 1 und dem TH Teil der FwDV 3 wurde diese offenbar nicht weiter geändert.
1. Die neuen Aufgabenbeschreibungen für die verschiedenen Funktionen sind durchweg detaillierter.
2. Dann kamen in der alten FwDV 13/1 Ausführungen zu den Fragen wie man auf einem Fahrzeug sitzt und was man alles anziehen muss. Das ist im Teil TH nicht mehr aufgeführt. Steht aber im allgemeinen Teil der FwDV 3 und was der modebewußte Feuerwehrangehörige so trägt steht in der FwDV 1 ab Seite 8 ff.
3. Dann kamen in der alten FwDV 13/1 Ausführungen, was jeder Trupp konkret an Geräten so mitzuschleppen hatte.
Sanitätskasten, Brechwerkzeug und Fangleine für den AT
Sicherungs- und Warngerät, Feuerlöschgerät und Arbeitsstellenscheinwerfer für den WT
ST bringt Spreizer, Schneidgerät und sonstiges.
Dürfte sowohl in der Auswahl der Geräte als auch in der Prioritätenliste nicht mehr zeitgemäß sein, kommt doch sehr darauf an, ob ich einen Wasser im Keller, einen Tiefbau- oder Verkehrsunfall habe. Selbst beim VU werden Schere und Spreizer nicht unbedingt das erste sein, was der ST nach vorne bringt.
Da das im Detail befohlen werden muss, denke ich ist es in einer FwDV verzichtbar.
4. Dann folgt das Kapitel zur Fahrzeugaufstellung, welches in der FwDV 3 aus Seite 12 umfassender beschrieben ist als in der alten 13/1.
5. Dann kommt das Befehlsschema, das haben wir auch schon in der FwDV 3 zu genüge.
6. Dann kamen damals Ausführungen zum Thema "Retten". Das gibt es in der aktuellen FwDV 3 in Abschnitt 1 umfangreicher als vorher.
7. Dann kamen in der alten FwDV 13/1 noch mal etwas genauere Ausführungen wer was macht. Dies ergibt sich jedoch in der FwDV 3 (TH) aus der Aufgabenverteilung und den Einsatzgrundsätzen.
8. Die neue FwDV 3 TH sieht eine räumliche Organisation der Einsatzstelle vor. Das hatte die alte FwDV 13/1 nicht.
Fazit: Wir haben uns m.E. mit der neuen FwDV 3 mit dem Abschnitt TH jedenfalls nicht verschlechtert. Der neue Regelungsumfang bleibt nur in einem zu vernachlässigenden (überflüssigen) Bereich hinter der alten Regelung zurück. Dafür wurde die Einsatzstellenorganisation mit aufgenommen, was ich gut finde.
Gruß
Sven
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| 12.08.2008 13:59 |
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Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen |
| 12.08.2008 14:42 |
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Thom7as 7E., Nettetal |
| 12.08.2008 23:26 |
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Sven7 T.7, Monheim | |