Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | FwDV 3 'Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz' NRW eingeführt | 36 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 502577 |
Datum | 13.08.2008 08:09 MSG-Nr: [ 502577 ] | 9552 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
Wassertrupp
Verkehrsunfall
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Technische Hilfeleistung
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Technische Hilfeleistung
Geschrieben von Sven Tönnemann. Dann kamen in der alten FwDV 13/1 Ausführungen, was jeder Trupp konkret an Geräten so mitzuschleppen hatte.
Sanitätskasten, Brechwerkzeug und Fangleine für den AT
Sicherungs- und Warngerät, Feuerlöschgerät und Arbeitsstellenscheinwerfer für den WT
ST bringt Spreizer, Schneidgerät und sonstiges.
Dürfte sowohl in der Auswahl der Geräte als auch in der Prioritätenliste nicht mehr zeitgemäß sein, kommt doch sehr darauf an, ob ich einen Wasser im Keller, einen Tiefbau- oder Verkehrsunfall habe. Selbst beim VU werden Schere und Spreizer nicht unbedingt das erste sein, was der ST nach vorne bringt.
Da das im Detail befohlen werden muss, denke ich ist es in einer FwDV verzichtbar.
dann frag ich mich nur, warum in der Brandbekämpfung das alles anders ist...
Geschrieben von Sven Tönnemann8. Die neue FwDV 3 TH sieht eine räumliche Organisation der Einsatzstelle vor. Das hatte die alte FwDV 13/1 nicht.
das ist der m.E. einzige Fortschritt!
Geschrieben von Sven TönnemannFazit: Wir haben uns m.E. mit der neuen FwDV 3 mit dem Abschnitt TH jedenfalls nicht verschlechtert.
stimmt, das war aber auch kaum möglich!
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|