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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'haarige' Dienstanweisung | 88 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 502599 | ||
Datum | 13.08.2008 09:22 MSG-Nr: [ 502599 ] | 24267 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Lieffertz Meiner Meinung nach nicht schlecht. Weil Oma Müller sicher etwas irritiert wäre, wenn plötzlich ein vierfarbig gefärbter vor Ihr stehen würde. Das ist dann erstmal das Problem von Oma Müller. Ich sehe das so, dass die Frisur in der Tat zweckdienlich sein muss. d.h. heißt z.B. keine Gefahr durch Lange Haare ausgehen darf. Dafür gibt es aber sicher gute Möglichkeiten, wie sie im Arbeitsschutz üblich sind. Welche Farbe diese Haare haben, darf dabei keine Rolle spielen. Nur weil ihm (dem Wehrleiter) persönlich oder bestimmten Mitbürgern die Haartracht nicht gefällt, darf man nicht einfach den BW-Schnitt fordern. Welchen Maßstab soll man dann ansetzen? Ich bin der Ansicht, dass das alles ok ist, wenn die Sicherheit bei der Arbeit nicht gefährdet ist und die Person gepflegt ist. (Hygiene) Alles andere sind persönliche Geschmäcker und haben in Dienstanweisungen nichts verloren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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