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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'haarige' Dienstanweisung | 88 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 502633 | ||
Datum | 13.08.2008 12:58 MSG-Nr: [ 502633 ] | 23691 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schorer Und ich erwarte eine gewisse Seriösität und Etikette, so leid mir das tut, und da zählt der Punker nunmal nicht dazu. Die Argumente werden auch immer "haariger"... Punker sein ist ja mehr als nur Irokesenschnitt und Lederjacke sondern erstmal eine Lebenseinstellung. Soweit ich informiert bin schließt diese eine Tätigkeit als Bankkaufmann, Standesbeamter, Beamter im mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst usw. nicht zwanghaft mit ein. (Mit Sicherheit gibts auch hier Ausnahmen, bis dato ist mir aber noch keine über den Weg gelaufen) Seriösität und Etikettehat meines Erachtens wenig mit Haarlänge und Farbe zu tun Grüße Magnus | ||||
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