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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'haarige' Dienstanweisung | 88 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 R.8, Hameln / Niedersachsen | 502664 | ||
Datum | 13.08.2008 14:18 MSG-Nr: [ 502664 ] | 23477 x gelesen | ||
Hallo *, Geschrieben von Thomas Middeke Jemand der offen zeigt das er unsere Gesellschaft ablehnt oder mit diesem Personenkreis sympathisiert hat in der Feuerwehr nichts zu suchen! Dies kann/darf man aber nicht (bis auf extreme Ausnahmefälle) nicht am Äußeren festmachen. Ich hoffe, dass wir alle darauf aufpassen das wir unabhängig vom Aussehen Personen mit Verfassungsfeindlichen Einstellungen in unseren Feuerwehren nicht dulden. Geschrieben von Christian Schorer Aber in bestimmten Berufen ist ein bestimmtes, nennen wir es mal "neutrales" äußeres Pflicht. Und das ist durchaus auch bei Feuerwehrs angebracht, wenn auch nicht so streng. Ich denke, das sich diese Frage bei vollständig angelegter PSA nicht stellt. *** Dies stellt lediglich meine PRIVATE Meinung dar! *** | ||||
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