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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'haarige' Dienstanweisung | 88 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 502685 | ||
Datum | 13.08.2008 15:35 MSG-Nr: [ 502685 ] | 23499 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Lieffertz Man kann gern unterschiedlicher Meinung sein was "gepflegt" ist. Gepflegt ist zum Beispiel für mich unter anderem: keine extrem fettigen Haare, nicht stinken wie ein Iltis etc. Da gehe ich mir Dir konform. Geschrieben von Peter Lieffertz
Hat das jemand? Was ich kritisiert habe, ist der Rückschluss ("Vertrauen") vom Äußeren auf die Qualifikation, die Einstellung und Professionalität. Das mag ja subjektiv bei einigen das Problem sein, kann aber nicht objektiv formuliert und in einer Anweisung umgesetzt werden. Geschrieben von Peter Lieffertz
Der kam nicht von mir, wenngleich es im Zusammenhang mit der gemachten Aussage gar nicht so abwegig war. Geschrieben von Peter Lieffertz
Und das in diesem Punkt auch völlig zu Recht. Geschrieben von Peter Lieffertz
Möglich. Ich finde es auch durchaus in Ordnung, wenn man sich ggfs. einer Gruppierung äußerlich anpasst. (auch wenn mich persönlich das Äußere im gewissen Rahmen nicht stört) Ein Problem habe ich damit, dass es kaum objektive Kriterien gibt, die das regeln könnnen und pauschale Rückschlüsse auf die o.g. Punkte unzulässig sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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