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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neu aus Düsseldorf - HLF 20/16 | 232 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 502686 | ||
Datum | 13.08.2008 15:36 MSG-Nr: [ 502686 ] | 225982 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Schwichtenberg Wir dürfen nicht vergessen, das der RW 1 vom Kat-Schutz beschafft wurden und primär in die LZ-R gehörte, auch wenn er mit Kusshand genommen wurde. wir dürfen nicht vergessen, aus welcher Zeit er kommt! Als sie beschafft wurden gab es flächenddeckend noch keine Hilfeleistungssätze, somit sind sie ja zu jedem Verkehrsunfall mit raus gegangen und voll eingesetzt worden. In meinem Heimatbundesland ist dafür das VRW-Konzept entwickelt worden. Die RW 1 Bund sind gerade bei der RW-Diskussion m.E. ein ganz schlechtes Beispiel, weil sie so gut wie nichts an Bord haben, was immer als Pro-Argument für RW angeführt wird. Was willst du denn mit einem SP30? Keine Rettungsschere, keine Rettungszylinder, Unterbaumaterial Fehlanzeige usw. Geschrieben von Daniel Schwichtenberg Der Rw ist halt eine Sonderfahrzeug geworden, der das Material mitbringt, was selten gebraucht wird und wenn dann die "Kacke richtig am Dampfen" ist. Beim VU/PKW ist die "Kacke aber nicht am dampfen". Geschrieben von Daniel Schwichtenberg Industrie und Gewerbe mit erhöhter Unfallgefahr von Eingeklemmten (z.B. Stahlindustrie) Was brauche ich denn da von einem RW? Hier in der Gegend gibt's übrigens Werkfeuerwehren in der Stahlindustrie. Geschrieben von Daniel Schwichtenberg stark befahrene Bahnstrecken Was brauche ich da von einem RW, was nicht auch mit einem GW-L2 gebracht werden kann? Geschrieben von Daniel Schwichtenberg - (Gefahr von großen Ölunfällen, Fahrzeug dann mit Zusatzbeladung Ölwehr) GW-G und/oder GW-L2. | ||||
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