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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'haarige' Dienstanweisung | 88 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 502733 | ||
Datum | 13.08.2008 17:42 MSG-Nr: [ 502733 ] | 23253 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Lieffertz
Man darf aber trotzdem die Frage stellen, was so eine Regelung grundsätzlich soll und ob das richtig ist. Ich frage mich, worüber sich die Leute hier aufregen: Fakt ist doch, dass ein alkohol-anarchie-nullbock-Punk ohnehin ganz sicher nicht bei der BF (oder von mir aus Pol) anfängt. d.h. es werden schlimmstenfalls äußerlich ungewohnte, jedoch fachlich und persönlich geeignete Leute (zumindest vergleichbar mit dem Durchschnitt der Kollegen) dort tätig werden. Warum sollte es diesen Leute nicht gestattet sein, sich z.B. die Haare zu Färben? Hat das Einfluss auf die Arbeit? Wird dadurch jemand geschädigt? Der Rest wurde hier schon mehrfach durchgekaut... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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