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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'haarige' Dienstanweisung | 88 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 502748 | ||
Datum | 13.08.2008 18:14 MSG-Nr: [ 502748 ] | 23303 x gelesen | ||
Geschrieben von Reiner Hesse Selber Fall. Ich versuche den Leuten bei der AGT-Ausbildung immer klar zu machen, dass es sich bei mir nicht um Glatzenbildung handelt, sondern eine Anpassung an die Notwendigkeiten des Atemschutzes .......Mit vollem Haar kann man doch unmöglich ein vollwertiger AGT sein,....oder ? Hat auch was. Ein ehem. Studienkollege von mir, der schon im zarten Alter von 20 Jahren mit recht wenig Haaren gesegnet war behauptet bis heute, dass es sich bei den massiven Geheimratslücken um "Oberschenkel-Abrieb-Stellen" handelt, die auf seine gewaltige sexuelle Potenz zurückzuführen sind. Das Thema ist albern. Solange der Kamerad nicht aussieht als hätte man ihn gerade mit einer Brotkrume aus dem Busch gelockt kann er seine Haare tragen wie er will. Gruß, Markus Forumstreffen in Triesdorf: Klick! ______________ Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer (Antoine de Saint-Exupery) | ||||
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