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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Führungszeugnis | 7 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 503208 | ||
Datum | 15.08.2008 20:24 MSG-Nr: [ 503208 ] | 3269 x gelesen | ||
Das einfachste ... Du gehst zu deinem zuständigen Einwohnermeldeamt... Dort beantragst du das erweiterte Führungszeugnis und sagst Ihnen das du Einsicht nehmen willst. Dann schicken Sie es zu deinem zuständigen Amtsgericht, wirst angeschrieben, dass es zur Einsicht bereitliegt, schaust es dir unter Aufsicht an und wenn nix drinsteht sagst Ihnen die sollens weiterschicken. | ||||
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