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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Lagerung Zieh - Fix auf Fzg | 87 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 503488 | ||
Datum | 17.08.2008 08:59 MSG-Nr: [ 503488 ] | 43515 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Weber Jo, aber du musst ja erst ins Feuerwehrhaus um das Zieh-Fix zu bekommen. Wenn du das schaffst kommst du aich ins Wohnhaus. Ohne Zieh-Fix. Für das Feuerwehrhaus hat "er" vielleicht den Schhlüssel - für die Wohnhäuser aber nicht. Denkt doch nicht so kompliziert und weitreichend. Stellt Euch die Schlagzeile vor - "Feuerwehrmann als Einbrecher - Werkzeug stammt von eigener Feuerwehr" oder so ähnlich. Natürlich ist nicht der "Feuerwehrmann" eingebrochen, sondern der "Privatmann"- Aber würde mann das schreiben, wenn es bsp. eon Metzger, Elektriker oder Bürokaufmann wäre???? Ich denke, das es um den UNBEMERKTEN Mißbrauch innerhalb der eigenen Reihen geht. Fm XY "leiht" sich das Gerät Freitagnacht aus, holt Sachen aus der Wohnung seiner Ex und/oder tauscht das Schloß aus und legt den Ziehfix zurück aus Auto. Wer kann das nachweisen? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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