Hallo,
also mal Grudsätzlich es wichtig, was in der Satzung der Komune steht. Hier ist geregelt, wer einem Aufnahmegesuch zu bzw absagt. Hier ist auch geregelt, wie es mit den Teilkomunen gehandhabt wird, und es ob Grundsätzlich möglich ist in einer anderen Wehr in der Komune einzutreten. Nur weil der Sohn des Kdt neben dir wohnt, kann es sein, dass dies nicht für alle gelten, ist zwar nicht gerecht, aber leider real.
Es ist aber auch zu erwähnen, dass die Bürgermeisterin als Oberste Wehrführung das letzte Wort haben kann.
Ein Einspruchsrecht gibt es nicht mehr, und ich denke es macht auch keinen Sinn, dagegen Gerichtlich vorzugehen.
Die Aussage mit der "Bereitschaft", da bin ich mir nicht sicher, ob Sie die Strecke mit den knapp 3 km gemeind hat, oder ob Sie sich nicht sicher ist, dass du diese Bereitschaft aufbringen kannst für die Feuerwehr in der Komune. Ich weiß natürlich nicht, wieviele Dienste bzw Sonderdienste hier auf jedes Mitglied kommen, bzw ob es bei dir mit der Beruflichen Situation was zu tun hat. Das solltest du abklären. Es besteht auch noch die Möglichkeit, was sie nicht schreibt, dass sich ggf jemand aus der Wehr gegen dich ausgesprochen hat, dass hier bedenken bestehen, bzw. der Ausschuss der Wehr sich gegen dich ausgesprochen hat. In dem Fall bekommst du auch eine Absage durch die Komune.
Dies sind alles Möglichkeiten, welche man bei dem Schreiben berücksichtigen sollte, und als Tip, es ist nicht immer von Vorteil bei so einem Betrag die Komune zu nennen, da viele aus dem Umkreis dies lesen, aber nichts dazu schreiben, und das ist bei einem erneuten Aufnahmegesuch nicht von Vorteil, da man dies falsch verstehen könnte.
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