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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | |||
Thema | KatS des Bundes, ein paar Zahlen | 68 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 504422 | |||
Datum | 20.08.2008 18:02 MSG-Nr: [ 504422 ] | 17160 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum Felde Entweder ich definiere Leistungen oder Einheiten. Es werden bei meiner Überlegung keine Einheiten als Komplettlösungen definiert sondern Einzelkomponenten, die man derzeit allenfalls als Teileinheiten bezeichnen würde. Geschrieben von Ingo zum Felde Da ist das Land A. Der Bund hat hier fünf Einheiten Typ XYZ stationiert. Im ZS Fall siht man eigentlich einen Bedarf von 9 und im zivilen K-Fall von 4. D.h. die Einheiten des Bundes reichen für das Land. Dann muß dieses Land halt zusehen, daß es mit der Bundeszuweisung zurechtkommt. Ich könnte mir jedoch vorstellen, daß diese jedoch so bemessen ist, daß sich dies letztendlich kein Land traut. Und wenn schon - ist eine politische Entscheidung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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