Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Grundlegende Fragestellungen über Internetseiten | 28 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 504963 |
Datum | 22.08.2008 17:11 MSG-Nr: [ 504963 ] | 6266 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Schöbener NilsSofern die Vereine sie "privat" betreiben haben sie nun mal die freie Hand...
Ja und Nein. Informationen, die die Allgemeinheit nicht zugänglich sind, sollten auch nicht dort erscheinen. Auch ist es nicht so toll, wenn ein FA bei einer dienstlichen Tätigkeit Bilder macht und diese dann im Privaten (Vereins-HP) nutzt.
MkG
Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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