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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Grundlegende Fragestellungen über Internetseiten | 28 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 504965 | |||
Datum | 22.08.2008 17:13 MSG-Nr: [ 504965 ] | 6179 x gelesen | |||
Geschrieben von Schöbener Nils Die meisten Feuerwehrseiten werden ja von den Feuerwehrvereinen betrieben (zumindest laut Impressum), also nicht den Einsatzabteilungen. Das kann man leider den meisten Anbieterkennzeichnungen gerade nicht entnehmen. Dort ist allzuoft davon die Rede, daß die Feuerwehr der Dienstanbieter ist - und das kann man getrost ausschließen. Und selbst da wo man auf den Gedanken kommen könnte, der Verein betreibt die Webseite, muß man sehr oft feststellen, daß notwendige Daten fehlen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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