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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grundlegende Fragestellungen über Internetseiten | 28 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 504978 | ||
Datum | 22.08.2008 18:28 MSG-Nr: [ 504978 ] | 6205 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Müller ich dachte immer das Recht am Bild hat der Fotograf, sofern dies nicht durch entsprechende Abmachungen anders geregelt wurde? Das hat er auch. Nur kann es nicht sein (und ist sehr häufig durch entsprechende Anweisungen untersagt), dass er überhaupt Bilder machen darf, solange er als FW unterwegs ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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