News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 505185 | ||
Datum | 23.08.2008 20:18 MSG-Nr: [ 505185 ] | 99143 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Rafael Birkle Bis vor wenigen Jahren durfte auch jedermann ab 18 Jahren mit "normalem" PKW Führerschein bis 7,5t bewegen. Aber bis 1989 nur im Westteil der Republik. m späeren Beitrittsgebiet kannte man schon immer die Aufteilung PKW = B = <3,5t. Und auch im Rest Europas war es m.W. mehrheitlich so, daß die Grenze bei 3,5t lag. Bei mir hätte es auch später keinen generellen Bestanddschutz für alle Welt gegeben. Nur wer aktuelle Fahrerfahrung (Fahrtenbücher, Tachoscheiben) >3,5t <7,5t in nennenswertem Umfang nachweisen kann hätte bei mir diesen Bestandsschutz bekommen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|